Schnurzwischenschalter

Der Schnurzwischenschalter wird in die Zuleitung einer Tischlampe oder Stehlampe eingebaut. Die Auswahl erfolgt nicht nur nach optischen Kriterien. Auch die Art der Zuleitung bzw. die Aderzahl bestimmt den Zwischenschalter. Eine Schutzleiterklemme ist erforderlich, sobald mit dem Zwischenschalter Leuchten oder Geräte der Schutzklasse I mit Metallgehäuse geschalten werden sollen. In einigen Schaltern ist das Durchschleifen des Schutzleiters möglich. Der Schutzleiter darf durch den Zwischenschalter niemals geschalten werden.

Zur Erläuterung der Kurzbezeichnungen:

  • 1polig + N = ein geschaltener Leiter sowie eine durchgehende Klemme für den Neutralleiter für 2-adrige Leitungen
  • 1polig + N + PE = wie oben mit zusätzlicher, durchgängiger Schutzleiterklemme für 3-adrige Leitungen
  • 2polig = Phase und Neutralleiter werden allpolig geschalten. Für 2 adrige Leitungen.
  • 2polig + PE = wie oben mit zusätzlicher, durchgängiger Schutzleiterklemme für 3-adrige Leitungen

konfektionierte Leitung mit Schukostecker und Zwischenschalter
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schaltbare Euroverlängerung mit Stecker und Kupplung
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1,8m lange Anschlussleitung mit Stecker und Schalter
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